Vor Versand innerhalb Deutschlands benötigen wir Ihre Erwerbsberechtigung für Langwaffen / Kurzwaffen:
Original-WBK mit Voreintrag per Einschreiben. Sie erhalten die ADRESSE gesondert per Email zu gesendet.
WICHTIG: teilen Sie uns die Adresse Ihrer zuständigen Behörde mit.
Die Original-Dokumente erhalten Sie nach Registrierung bzw. Eintragung sofort wieder zurück.
Waffengesetz § 34 WaffG, Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
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